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   OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08   

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OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08 (https://dejure.org/2008,20356)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.08.2008 - 4 U 52/08 (https://dejure.org/2008,20356)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. August 2008 - 4 U 52/08 (https://dejure.org/2008,20356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gesamtschuld: Verjährung des Ausgleichsanspruchs unter Gesamtschuldnern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 101/04

    Verjährung von zu Zeiten der ehemaligen DDR entstandenen Forderungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    Die Gegenauffassung will die zu § 852 Abs. 2 BGB a. F. ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 895; NJW-RR 2005, 1044) auf § 203 BGB n. F. anwenden (Staudinger/Peters, BGB, Bearb. 2004, § 203 Rn. 4; MünchKomm/Grothe, BGB, 5. Aufl., 2006, § 203 Rn. 4).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den §§ 852 Abs. 2, 205 BGB a. F. trat ein Abbruch der Verhandlungen durch "Einschlafenlassen" ein, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumte, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH NJW-RR 2005, 1044; NJW 2003, 895; NJW 1986, 1337; NJW-RR 1990, 664).

  • BGH, 07.01.1986 - VI ZR 203/84

    Hemmung der Verjährung bei Vereinbaren einer Verhandlungspause

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den §§ 852 Abs. 2, 205 BGB a. F. trat ein Abbruch der Verhandlungen durch "Einschlafenlassen" ein, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumte, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH NJW-RR 2005, 1044; NJW 2003, 895; NJW 1986, 1337; NJW-RR 1990, 664).

    Ein Abbruch von Verhandlungen durch ein solches Einschlafenlassen ist dann anzunehmen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH NJW-RR 1990, 664; NJW 1986, 1337).

  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 44/89

    Abbruch der Verhandlungen durch Einschlafenlassen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den §§ 852 Abs. 2, 205 BGB a. F. trat ein Abbruch der Verhandlungen durch "Einschlafenlassen" ein, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumte, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH NJW-RR 2005, 1044; NJW 2003, 895; NJW 1986, 1337; NJW-RR 1990, 664).

    Ein Abbruch von Verhandlungen durch ein solches Einschlafenlassen ist dann anzunehmen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH NJW-RR 1990, 664; NJW 1986, 1337).

  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 416/01

    Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    Die Gegenauffassung will die zu § 852 Abs. 2 BGB a. F. ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 895; NJW-RR 2005, 1044) auf § 203 BGB n. F. anwenden (Staudinger/Peters, BGB, Bearb. 2004, § 203 Rn. 4; MünchKomm/Grothe, BGB, 5. Aufl., 2006, § 203 Rn. 4).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den §§ 852 Abs. 2, 205 BGB a. F. trat ein Abbruch der Verhandlungen durch "Einschlafenlassen" ein, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumte, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH NJW-RR 2005, 1044; NJW 2003, 895; NJW 1986, 1337; NJW-RR 1990, 664).

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    Die ursprünglich nach altem Recht ab 1996 laufende Verjährungsfrist begann daher am 01.01.2002 neu zu laufen bei einer Dauer von drei Jahren (BGH NJW 2007, 1584 und 2034).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    Eine Beschränkung der Zulassung ist in diesem Falle unbedenklich (BGH NJW 88, 1778; NJW-RR 98, 550; NJW 2004, 3264).
  • OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1452/05

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen; Hemmung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    Diese Ansicht stützt sich auf ein Urteil des OLG Koblenz vom 09.02.2006 (ZGS 2006, 117, 119).
  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 44/05

    Anfechtung der Erfüllung eines Freistellungsanspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    aa) Es entspricht allgemeiner Ansicht, dass es sich bei dem Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt, der zunächst in der Form des Mitwirkungs- bzw. Freistellungsanspruchs besteht und sich im Falle der Leistung eines Gesamtschuldners über den auf ihn im Innenverhältnis entfallenden Anteil hinaus in einen Zahlungsanspruch verwandelt (BGH ZIP 2006, 1591; NJW 1981, 1666; NJW 1986, 978; NJW 1991, 1733).
  • OLG Koblenz, 16.02.2006 - 5 U 271/05

    Schadensersatzansprüche gegen einen Rechtsanwalt wegen Erhebung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    Die ablehnende Ansicht fordert stets eine klare Ablehnung von Verhandlungen, um zur Beendigung der Hemmungswirkung zu kommen (OLG Koblenz, NJW 2006, 3150, Urt. V. 16.02.2006).
  • BGH, 05.03.1981 - III ZR 115/80

    Voraussetzungen der fristlosen Kündigung eines Darlehensvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.08.2008 - 4 U 52/08
    aa) Es entspricht allgemeiner Ansicht, dass es sich bei dem Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt, der zunächst in der Form des Mitwirkungs- bzw. Freistellungsanspruchs besteht und sich im Falle der Leistung eines Gesamtschuldners über den auf ihn im Innenverhältnis entfallenden Anteil hinaus in einen Zahlungsanspruch verwandelt (BGH ZIP 2006, 1591; NJW 1981, 1666; NJW 1986, 978; NJW 1991, 1733).
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

  • BGH, 07.11.1985 - III ZR 142/84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Befreiung von einer Verbindlichkeit; Kündigung

  • BGH, 26.02.1991 - XI ZR 331/89

    Verjährung eines aus einem Freistellungsanspruch hervorgegangenen

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 320/02

    Zulässigkeit und Form der Beschränkung der Revisionszulassung

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 226/03

    Umfang der Revisionszulassung

  • BGH, 21.03.1991 - IX ZR 286/90

    Gesamtschuldner als Vergleichsgläubiger; Rechtsschutzinteresse für die

  • OLG Saarbrücken, 14.01.1998 - 1 U 163/97
  • BGH, 28.04.1994 - VII ZR 73/93

    Einbeziehung von Familienangehörigen des Auftraggebers in den Schutzbereich eines

  • BGH, 18.12.1973 - VI ZR 158/72

    Anforderungen an die Durchführung des Innenausgleichs unter Gesamtschuldnern - Zu

  • BGH, 16.02.1971 - VI ZR 150/69

    Zur Ausgleichbarkeit v. Prozeßkosten zw. Gesamtschuldnern

  • BGH, 09.01.1974 - IV ZR 71/73

    Abschluss eines Maklervertrages - Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für das

  • BGH, 22.09.1969 - VII ZR 116/67

    Verschulden eines Beauftragten einer Bauleistung an einem Unfall und die

  • BGH, 24.02.1967 - V ZR 75/65

    Formmangel und guter Glaube

  • LG Verden, 28.02.2007 - 8 O 346/06

    Rechtliche Ausgestaltung der Verjährung deliktsrechtlicher

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